Anlasslose Vorratsdatenspeicherung erneut vom EuGH gekippt

Erneut hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass ohne Anlass keine Kommunikationsdaten der Bürger gespeichert werden dürfen. Hierfür müssen vielmehr strenge Voraussetzungen geschaffen werden. Wir begrüßen die Stärkung der Bürgerrechte, da eine generelle Speicherung und Auswertung sämtlicher erfassten und protokollierten personenbezogenen Daten einen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit und Unversehrtheit jedes einzelnen Menschen bedeuten würde.

Aus sicherheitspolitischen Gründen ist eine Speicherung von persönlichen Daten nicht vollständig vermeidbar. Für die Gefahrenabwehr, insbesondere jedoch für Ermittlungen jeglicher Art brauchen die Strafverfolgungsbehörden einen umfassenden Zugriff auf die erforderlichen Daten. Ein Vollzugriff sollte nur in begründeten Einzelfällen und nur in engen rechtlichen Grenzen stattfinden. Abfragen zu gespeicherten Daten sollten lediglich im „Treffer/Kein Treffer“-Verfahren erfolgen, eventuelle Freigaben dieser Informationen müssen genehmigt werden. Jetzt muss endlich unter Wahrung der Bürgerrechte eine rechtssichere Grundlage für die Strafverfolgungsbehörden geschaffen werden.

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