Finanzierungsrisiko Solidaritätszuschlag

Heute hat der Bundesfinanzhof geurteilt, dass der Solidaritätszuschlag in seiner jetzigen Form nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Trotz dieser Einschätzung wird sich auch das Bundesverfassungsgericht noch mit dem Soli beschäftigen müssen, da dort mehrere Klagen anhängig sind. Sollte in Karlsruhe dann die geltende Regelung verworfen werden, wird es für den Fiskus sehr teuer werden. Im Extremfall könnte die Rückzahlung aller seit 2019 geleisteten Soli-Zahlungen an die Bürger drohen. In Summe wären das allein für die Jahre 2020 bis 2022 rund 40 Milliarden Euro plus Zinsen.

Wir hatten uns nach dem Auslaufen des Solidarpakts II für eine vollständige Abschaffung ausgesprochen. Der Solidaritätszuschlag verkompliziert das Steuersystem unnötig und belastet den arbeitenden Teil der Bevölkerung. Zum 1. Januar 2021 wurde er zu 90 Prozent abgeschafft.

Wir müssen nun zunächst die Entscheidung Bundesverfassungsgericht abwarten. Dass aus der unnötigen Teilabschaffung nun eine finanzielle Unwägbarkeit in Höhe von 40 Milliarden Euro plus für den Haushalt entstanden ist, stellt für uns ein unverantwortliches Versäumnis des Finanzministeriums dar.

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