Deutschlandweit werden jÀhrlich 350.000 Tiere in Tierheimen aufgenommen. Meistens handelt es sich um Fundtiere, die also ohne Besitzer aufgegriffen werden.
Eine ânicht unerhebliche Zahlâ von Haltern ĂŒberlĂ€sst ihre Katzen, Hunde, Hamster, Kaninchen oder Ziervögel einfach ihrem Schicksal. Schon seit vielen Jahren sei bei Abgabe oder beim Aussetzen von Tieren eine Wellenbewegung im Zusammenhang mit den groĂen Schulferien zu beobachten. Die Sommermonate in Tierheimen sind somit oft eine traurige Hochsaisonâïž
Viel zu hĂ€ufig können die TĂ€ter nicht ermittelt werden oder kommen mit zu niedrigen Strafen davon Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer GeldbuĂe bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, wenn etwa das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Wir setzen uns dafĂŒr ein, dass das StrafmaĂ voll ausgeschöpft wird.
Dabei gibt es fĂŒr die Urlaubszeit – angepasst auf die Tierart und das individuelle Tier – verschiedene Möglichkeiten, das geliebte Haustier tierschutzgerecht unterzubringen und zu versorgen:
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Tierpensionen oder Tierhotels, teilweise nehmen auch Tierheime Hund in Urlaubsbetreuung auf
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professionelle Tiersitter
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Im Zuge der Nachbarschaftshilfe stellt gegenseitiges Tiersitting eine gute Möglichkeit dar
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oder, dies gilt vor allem fĂŒr Hundebesitzer, Sie nehmen Ihr Tier mit in den Urlaub. DafĂŒr mĂŒssen Sie bei der Urlaubsplanung darauf achten, dass der Hund im Hotel, am Campingplatz oder auch am Strand ein gern gesehener Gast ist.
