Hessische Wahlrechtsreform muss gestoppt werden – Urteil aus NRW ist ein klares Signal für mehr Demokratie!

Frankfurt am Main, 24. Mai 2025 – Der Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen hat klargestellt: Eine Wahlrechtsreform, die kleinere Parteien systematisch benachteiligt, ist mit dem Grundsatz der Chancengleichheit unvereinbar. Ein solches Modell plant auch Hessen mit der Umstellung auf das d’Hondt-Verfahren – gegen massiven Widerstand von Bürgerinitiativen und kleineren Parteien.

„Was CDU und SPD im Hessischen Landtag durchgesetzt haben, ist ein direkter Angriff auf die politische Vielfalt – auch bei uns in Frankfurt“, erklärt Eric Pärisch, Kreisvorsitzender der FREIE WÄHLER Frankfurt. „Diese Reform erschwert die Mitwirkung kleiner Parteien und freier Wählergruppen und bevorzugt allein die großen Parteien. Das ist nicht demokratisch.“

In NRW wurde ein vergleichbares Verteilungssystem, das sogenannte Rock-Verfahren, vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil stellt klar: Die Gleichheit der Wahl und echte Chancengleichheit müssen gewahrt bleiben.

„Das darf in Hessen nicht einfach ignoriert werden“, so Pärisch weiter. „Ich fordere die Landesregierung auf, die Reform sofort zu stoppen. Wir brauchen in Frankfurt und ganz Hessen ein Wahlrecht, das Mitbestimmung ermöglicht und nicht eins, welches die Demokratie ausbremst.“