Staatliche Hilfe für Gewaltopfer entbürokratisieren

Gestern ist der Amokfahrer von Trier zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Opfer und die Hinterbliebenen erhalten seit Anfang des Jahres aus den Mittel der eigens gegründeten Stiftung zusätzlich finanzielle Hilfe.

Leider stellt diese Form der Unterstützung eine Ausnahme dar. Viel zu häufig werden die Betroffenen von Gewaltverbrechen allein gelassen. So ist die staatliche Hilfe für Opfer von Gewalt nach einer Erhebung des Weißen Rings in Deutschland 2021 auf einen bedenklichen Tiefstand gesunken. Fast jeden zweiten Antrag auf Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz wurde abgelehnt – der schlechteste Wert seit mehr als 20 Jahren!

Mit dem Opferentschädigungsgesetz verpflichtet sich der Staat, Opfer von Gewalttaten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch zu unterstützen (Krankenhausrechnungen, psychosoziale Unterstützung, aber kein Schmerzensgeld). Von dieser Aussage darf sich der Staat durch zu hohe bürokratische Hürden nicht nachträglich befreien. In den zuständigen Versorgungsämtern muss deshalb der Grundsatz gelten: Im Zweifel für die Opfer.

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