Mit dem Jahreswechsel hat die Bundesregierung für Solaranlagen auf Privatdächern einen Umsatzsteuersatz von 0 Prozent eingeführt. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 ct/kWh festgelegt. Damit sind erste wichtige Schritte für einen Ausbau der #Photovoltaik gegangen worden.
Der Anhebung der Vergütungen um bis zu 25 Prozent stehen allerdings gestiegene Gestehungskosten von 30 Prozent gegenüber. Sollten wir also feststellen, dass die Ausschreibungen weiterhin stark unterzeichnet sind, muss der Gesetzgeber weitere Förderanhebungen ermöglichen.
Auch bei den privaten Anlagen muss genau kontrolliert werden, ob die Mehrwertsteuersenkungen weitergegeben werden. Nur durch attraktive Angebote können alle Potenzialflächen für den Photovoltaik-Zubau aktiviert werden. Eine Solardachpflicht für Privathaushalte ist der falsche Weg.
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