Unser Bundesvorsitzender Hubert Aiwanger setzt sich dafür ein, dass der Zubau bei Photovoltaik-Dachanlagen bis 1 MW, die nicht an der EEG-Ausschreibung teilnehmen, durch geeignete Anhebung der EEG-Fördersätze angeschoben wird.
Gerade sogenannte Mieterstromprojekte sollten schneller umgesetzt werden. Bei Mieterstrommodellen erfolgt die Nutzung des selbst erzeugten Stroms aus PV-Anlagen direkt im Gebäude in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang. Dies wird über einen Mieterstromzuschlag gefördert. Im Solarpaket I des Bundes soll das Mieterstrommodell ausgeweitet und durch eine Neuregelung im EEG die sogenannte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt werden. Damit soll die Nutzung von PV-Strom in Gebäuden administrativ vereinfacht möglich sein.
Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur bekannt gegeben, dass der Höchstwert in den EEG-Innovationsausschreibungen für das laufende Jahr bei 9,18 ct/kWh verbleiben wird. „Gerade bei innovativen EE-Systemen sollte der Bund mutiger sein und Innovation besonders belohnen. Sowohl die Höchstwerte als auch die Ausschreibungsmengen müssten erhöht werden. Auch sollten die Anforderungen an die Speichernutzung vereinfacht werden. In der Kombination von EE-Anlagen und Speichern liegt ein hohes Potential, die Stromversorgungssicherheit zu stärken. Diese Chance sollten wir durch eine ambitionierte Anpassung der Innovationausschreibung nutzen“, so Aiwanger.